Aktuelle Grundsteuer in München: Ein Überblick

Die Grundsteuer ist ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Verpflichtungen für Immobilienbesitzer in München. Mit der jüngsten Reform der Grundsteuer, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, stehen zahlreiche Änderungen bevor, die für Grundstücks- und Immobilienbesitzer in der bayerischen Landeshauptstadt von großer Bedeutung sind. In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Grundsteuer in München und die Auswirkungen der Reform.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine kommunale Abgabe, die von den Eigentümern von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Sie stellt eine wichtige Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden dar und wird zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturprojekte verwendet.

Berechnung der Grundsteuer

Die Höhe der Grundsteuer wird auf Basis des Einheitswerts des Grundstücks, des Grundsteuermessbetrags und des kommunalen Hebesatzes ermittelt. Der Einheitswert wird durch das Finanzamt festgelegt und bildet die Grundlage für die Berechnung des Grundsteuermessbetrags. Der Hebesatz wird von den Gemeinden individuell festgelegt und kann daher von Kommune zu Kommune variieren.

Reform der Grundsteuer

Die Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, bringt wesentliche Änderungen im Berechnungsverfahren mit sich. Hintergrund der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Berechnungsgrundlage als verfassungswidrig eingestuft hat. Ziel der Reform ist es, eine gerechtere und transparentere Berechnung der Grundsteuer zu gewährleisten.

Welche Grundstücksdaten sind in Bayern erforderlich?

Bayern setzt bei der Berechnung der Grundsteuer auf ein reines Flächenmodell. Die bayerische Grundsteuer wird somit nur anhand der Fläche des Grundstücks sowie der Fläche des Gebäudes und der jeweiligen Immobiliennutzung berechnet. Der Bodenrichtwert, ein durchschnittlicher Bodenrichtwert, ein Mittelwert der Bodenrichtwerte, der Zustand des Gebäudes, etc. spielen keine Rolle für die Berechnung der neuen Grundsteuer.

Wir als Immobiliensachverständige von RE/MAX Prime begrüßen ein wertunabhängiges Modell, weil jede andere Lösung zu extrem schwierigen Klärungen von Wertverhältnissen geführt hätte. Gerade die Erfassung von hohen Bodenwerten und die Erfassung von Mieten hätte das System extrem verkompliziert.

Wie wird nun in Bayern München die Grundsteuer errechnet?

Die Grundsteuer berechnet sich nach festen Äquivalenzzahlen. Diese betragen:

  • für das Grundstück 0,04 Euro/Quadratmeter
  • für Gebäude 0,50 Euro/Quadratmeter

Für eine Wohnnutzung ist ein Abschlag von bis zu 30 Prozent vorgesehen. Dieser Betrag wird dann mit dem jeweiligen Hebesatz der Städte und Gemeinden multipliziert.

Ein mögliches Beispiel für München: Familie Gerner bewohnt ein schönes Reihenhaus im Stadtteil München-Gern. Die Grundstücksfläche des Anwesens beträgt 350 Quadratmeter. Die Wohnfläche liegt bei 130 Quadratmetern. Der Grundsteuer-Messbetrag beträgt also: 350 Quadratmeter x 0,04 Euro/Quadratmeter = 14 Euro. Für die Wohnfläche rechnen wir: 130 Quadratmeter x 0,50 Euro/Quadratmeter x 0,7 (für Wohnnutzung) = 45,50 Euro. Zusammen ergibt das 59,50 Euro. Auf diesen Messbetrag wird der Hebesatz der Stadt München erhoben.

Genaue Berechnungen für Ihre Immobilie führt gerne Ihr Steuerberater für Sie durch.

Handlungsempfehlungen für Immobilienbesitzer

  1. Überprüfung der Bescheide: Immobilienbesitzer sollten die neuen Grundsteuerbescheide sorgfältig überprüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einlegen.
  2. Beratung in Anspruch nehmen: Es kann sinnvoll sein, einen Steuerberater oder Immobilienexperten hinzuzuziehen, um die Auswirkungen der Reform auf die individuelle Steuerlast besser einschätzen zu können.
  3. Frühzeitige Planung: Insbesondere für Vermieter ist es wichtig, die potenziellen Mehrkosten frühzeitig in die Mietkalkulation einzubeziehen.

Fazit

Die Grundsteuerreform bringt viele Änderungen mit sich, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Immobilienbesitzer in München darstellen. Durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen und eine sorgfältige Überprüfung der Bescheide können böse Überraschungen vermieden werden. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um optimal auf die Änderungen vorbereitet zu sein.


Durch die Reform wird die „Grundsteuer München“ gerechter und transparenter gestaltet. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die Zeit bis zur Einführung der neuen Berechnungsgrundlage, um sich optimal vorzubereiten.

Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Autor:
Michael Mühlmann
Dipl. Sachverständiger (DIA)

Buchtipp: Immobilien (ver)kaufen mit Haleluja. Eine göttliche Anleitung.